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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen und rechtliche Informationen der Wohnrechtskanzlei

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Wohnrechtskanzlei und ihren Mandanten. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Wohnrechtskanzlei (nachfolgend "Kanzlei" genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Mandanten" genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3 Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Mandanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Mandatsverhältnis und -umfang

2.1 Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Auftrags durch die Kanzlei zustande. Vor der Annahme des Mandats ist die Kanzlei nicht zur Erbringung von Leistungen verpflichtet.

2.2 Der Umfang des Mandatsverhältnisses wird durch den konkreten Auftrag des Mandanten begrenzt. Die vereinbarte Tätigkeit ist keine Erfolgsverbindlichkeit, sondern eine reine Dienstleistung.

2.3 Die Kanzlei führt alle Aufträge mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung der Schweizer Rechtsanwaltsordnung, der einschlägigen Gesetze und beruflichen Verhaltensregeln durch.

2.4 Die Kanzlei ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat.

3. Pflichten des Mandanten

3.1 Der Mandant ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässen Erledigung des Mandats erforderlich ist. Insbesondere hat der Mandant der Kanzlei unaufgefordert alle für die Ausführung des Mandats notwendigen und bedeutsamen Informationen und Unterlagen vollständig rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

3.2 Der Mandant hat seine Adressenänderungen und längere Abwesenheiten, bei denen er nicht zu erreichen ist, der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Mandant ist verpflichtet, sämtliche Schriftstücke der Kanzlei und der Gerichte darauf zu überprüfen, ob die dort angegebenen Sachverhalte richtig wiedergegeben sind. Etwaig auftretende Unstimmigkeiten sind der Kanzlei unverzüglich mitzuteilen.

4. Kommunikation

4.1 Die Kommunikation zwischen der Kanzlei und dem Mandanten erfolgt in der Regel schriftlich, telefonisch und per E-Mail. Wünscht der Mandant eine besondere Form der Kommunikation, hat er dies der Kanzlei mitzuteilen.

4.2 Bei Verwendung von E-Mail und anderen elektronischen Kommunikationsmitteln kann trotz aller von der Kanzlei ergriffenen Sicherheitsvorkehrungen keine absolute Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet werden. Der Mandant stimmt der Verwendung dieser Kommunikationsmittel trotz der damit verbundenen Risiken zu.

4.3 Die Kanzlei ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

5. Vergütung und Auslagen

5.1 Die Vergütung der Kanzlei richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen, in der Regel nach dem Zeitaufwand und den Stundensätzen der jeweils für die Mandatsbearbeitung verantwortlichen Rechtsanwälte sowie nach dem Schwierigkeitsgrad und der Bedeutung der Sache.

5.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird die Vergütung nach dem schweizerischen Anwaltstarif berechnet.

5.3 Alle Vergütungsvereinbarungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.4 Die Kanzlei ist berechtigt, vom Mandanten einen angemessenen Vorschuss auf die Vergütung und Auslagen zu verlangen.

5.5 Die Kanzlei ist berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf offene Honorarforderungen, auch in anderen Angelegenheiten, zu verrechnen.

6. Haftung

6.1 Die Haftung der Kanzlei für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.2 Die Haftung der Kanzlei für Schäden aufgrund von Beratungsfehlern bei grober Fahrlässigkeit ist auf denjenigen Betrag beschränkt, der durch die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei gedeckt ist.

6.3 Eine Haftung der Kanzlei für mündliche Auskünfte, die nicht durch ein schriftliches Dokument bestätigt wurden, ist ausgeschlossen.

6.4 Sämtliche Ersatzansprüche gegen die Kanzlei verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

7. Beendigung des Mandats

7.1 Das Mandat kann vom Mandanten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

7.2 Die Kanzlei kann das Mandat jederzeit unter Einhaltung einer nach den Umständen angemessenen Frist kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

7.3 Nach Beendigung des Mandats bewahrt die Kanzlei alle mandatsbezogenen Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Kanzlei berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.

8. Urheberrecht

Die von der Kanzlei erstellten Schriftstücke, Verträge, Gutachten und sonstigen Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Dem Mandanten ist es ohne ausdrückliche Zustimmung der Kanzlei untersagt, solche Dokumente zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Erfüllung des Mandatszwecks notwendig ist.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und der Kanzlei gilt ausschliesslich das schweizerische Recht.

9.2 Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis wird der Sitz der Kanzlei vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.05.2025 in Kraft und gelten für alle nach diesem Zeitpunkt begründeten Mandatsverhältnisse.