Verzögerte Fertigstellung
Professionelle rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Bauverzögerungen und Terminüberschreitungen nach schweizerischem Recht.
Kompetente Unterstützung bei Bauverzögerungen
Bauverzögerungen können erhebliche finanzielle und persönliche Belastungen verursachen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und helfen Ihnen, angemessene Entschädigungen zu erhalten.
Vertragsanalyse und Strategie
Wir analysieren Ihre Bauverträge gründlich, identifizieren relevante Klauseln und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Schadenberechnung
Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Dokumentation aller verzögerungsbedingten Schäden, um eine angemessene Entschädigung zu sichern.
Verhandlung und Prozessvertretung
Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und, falls nötig, vor Gericht, um eine faire Lösung zu erwirken und Ihre Rechte durchzusetzen.
Systematische Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Unser strukturierter Prozess sorgt für eine effiziente und zielgerichtete Bearbeitung Ihres Falls bei Bauverzögerungen.
Häufige Ursachen für Bauverzögerungen
Bauverzögerungen können verschiedene Ursachen haben. Die rechtliche Beurteilung und Ihre Ansprüche hängen wesentlich von der Ursache der Verzögerung ab.
Ihre Ansprüche bei Bauverzögerungen
Bei Verzögerungen der Baufertigstellung können Ihnen verschiedene rechtliche Ansprüche zustehen. Wir helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
Konventionalstrafe
Wenn im Bauvertrag eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) vereinbart wurde, können Sie diese bei Terminüberschreitung geltend machen. Die Konventionalstrafe wird in der Regel pro Tag oder Woche der Verzögerung berechnet und dient als pauschalisierter Schadenersatz, ohne dass Sie den tatsächlichen Schaden nachweisen müssen.
Schadenersatz
Unabhängig von einer Konventionalstrafe können Sie Schadenersatz für alle durch die Verzögerung verursachten Schäden verlangen. Dies umfasst beispielsweise Mehrkosten für Miete, Lagerung von Möbeln, entgangene Mieteinnahmen oder zusätzliche Finanzierungskosten. Für diese Ansprüche müssen Sie den Schaden konkret nachweisen.
Rücktrittsrecht
Bei erheblichen Verzögerungen kann unter bestimmten Umständen ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag bestehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Fertigstellung so weit verzögert ist, dass ein Festhalten am Vertrag für Sie unzumutbar wird. Vor einem Rücktritt ist in der Regel eine angemessene Nachfristsetzung erforderlich.
Minderung des Werklohns
Unter bestimmten Umständen kann eine Verzögerung auch zur Minderung des vereinbarten Werklohns berechtigen, insbesondere wenn die termingerechte Fertigstellung ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags war. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere der Verzögerung und ihrer Auswirkungen auf den Wert der Bauleistung.
Zurückbehaltungsrecht
Bei erheblichen Verzögerungen können Sie unter Umständen berechtigt sein, einen Teil des Werklohns zurückzubehalten, bis die Fertigstellung erfolgt. Dies dient als Druckmittel zur Durchsetzung der termingerechten Fertigstellung. Die Höhe des zurückbehaltenen Betrags muss angemessen sein und im Verhältnis zur noch ausstehenden Leistung stehen.
Transparente Kostenstruktur
Wir bieten Ihnen verschiedene Optionen für die rechtliche Beratung und Vertretung bei Bauverzögerungen an.
Erstberatung
Pauschalbetrag
- Persönliches Beratungsgespräch (ca. 60 Min.)
- Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls
- Überprüfung der Vertragsunterlagen
- Aufzeigen möglicher Handlungsoptionen
* Wird bei Mandatserteilung auf unser Honorar angerechnet.
Standardmandat
BeliebtJe nach Komplexität
- Ausführliche Fallanalyse und Strategieentwicklung
- Berechnung aller verzögerungsbedingten Schäden
- Verfassen aller notwendigen Schriftsätze
- Verhandlungsführung mit der Gegenseite
- Regelmässige Statusupdates und Beratung
* Vorauszahlung (Retainer) oder Abrechnung nach Aufwand möglich.
Prozessvertretung
Gemäss Tarifordnung
- Vollständige Prozessvertretung vor Gericht
- Umfassende Prozessvorbereitung
- Erstellung aller Prozessschriften
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
- Verhandlungen über gerichtliche Vergleiche
* Individuelle Vereinbarung nach Fallkomplexität möglich.
Antworten auf Ihre Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Bauverzögerungen und rechtliche Ansprüche.
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Rechtliche Aspekte bei verzögerter Baufertigstellung in der Schweiz
Die verzögerte Fertigstellung von Bauprojekten stellt eine der häufigsten Quellen für Rechtsstreitigkeiten im schweizerischen Baurecht dar. Bauherren planen oft zeitkritische Projekte, bei denen Verzögerungen erhebliche finanzielle und persönliche Belastungen verursachen können. Das schweizerische Recht bietet verschiedene Instrumentarien, um Ansprüche bei Bauverzögerungen effektiv durchzusetzen.
Eine zentrale Rolle spielt dabei das Werkvertragsrecht des Obligationenrechts, das die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern regelt. Nach Art. 366 OR ist der Unternehmer verpflichtet, das Werk rechtzeitig und vertragsgemäss abzuliefern. Bei Verzögerungen sieht das Gesetz verschiedene Rechtsbehelfe vor, die dem Bauherrn zur Verfügung stehen, von Schadenersatzansprüchen bis hin zum Rücktrittsrecht.
Besonders wirksam sind vertragliche Vereinbarungen, die spezifisch auf das Thema Bauverzögerungen ausgerichtet sind. Die Vereinbarung verbindlicher Fertigstellungstermine, gekoppelt mit einer Konventionalstrafe für den Fall der Terminüberschreitung, bietet einen starken Anreiz für die fristgerechte Fertigstellung. Die Konventionalstrafe hat dabei den entscheidenden Vorteil, dass der Bauherr keinen konkreten Schaden nachweisen muss.
Daneben bestehen Ansprüche auf Schadenersatz für alle durch die Verzögerung verursachten direkten und indirekten Schäden. Diese können von zusätzlichen Mietkosten über entgangene Mieteinnahmen bis hin zu erhöhten Finanzierungskosten reichen. Die rechtliche Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert jedoch eine sorgfältige Dokumentation und präzise Berechnung aller Schadenspositionen.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Recht zur Werkpreisminderung oder in schwerwiegenden Fällen zum Rücktritt vom Vertrag. Insbesondere wenn die termingerechte Fertigstellung ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags war, kann eine erhebliche Verzögerung zur Minderung des Werklohns berechtigen. Der Rücktritt vom Vertrag sollte allerdings als ultima ratio betrachtet werden, da er erhebliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen kann.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat in den letzten Jahren die Rechte der Bauherren bei Bauverzögerungen tendenziell gestärkt und die Anforderungen an die Unternehmer hinsichtlich der Termintreue präzisiert. Gleichzeitig wird aber auch ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen beider Parteien angestrebt, insbesondere wenn unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt zu Verzögerungen führen.