Baurecht Beratung
Fachberatung

Beratung bei Baumängeln

Spezialisierte rechtliche Unterstützung bei der Identifikation, Dokumentation und Durchsetzung von Ansprüchen bei Baumängeln nach schweizerischem Recht.

Unser Service

Kompetente Unterstützung bei Baumängeln

Baumängel können erhebliche finanzielle und zeitliche Belastungen verursachen. Unsere erfahrenen Rechtsexperten unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und angemessene Entschädigungen zu erhalten.

Rechtliche Bewertung

Wir analysieren Ihren Fall gründlich, überprüfen die vertraglichen Grundlagen und bewerten die rechtliche Situation, um optimale Handlungsoptionen zu entwickeln.

Fristenmanagement

Wir überwachen alle relevanten Fristen für Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche und Verjährungen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte rechtzeitig geltend machen können.

Anspruchsdurchsetzung

Wir vertreten Sie bei Verhandlungen mit Bauunternehmen, Handwerkern oder Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz konsequent durch.

Unser Vorgehen

So unterstützen wir Sie

Unser strukturierter Prozess sorgt für eine effiziente und zielgerichtete Bearbeitung Ihres Falls.

1

Erstanalyse und Bestandsaufnahme

In einem ersten Gespräch erfassen wir detailliert die Art und den Umfang der Baumängel. Wir prüfen vorhandene Dokumentationen, Verträge und bereits erfolgte Kommunikation mit den beteiligten Parteien.

2

Rechtliche Bewertung und Strategieentwicklung

Wir bewerten die rechtliche Situation und entwickeln eine massgeschneiderte Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies kann die aussergerichtliche Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen, Minderung, Schadensersatz oder die Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens umfassen.

3

Dokumentation und Beweissicherung

Bei Bedarf organisieren wir eine professionelle Dokumentation der Mängel durch Sachverständige und sorgen für eine rechtssichere Beweissicherung. Dies ist besonders wichtig, wenn die Mängel für einen späteren Prozess nachgewiesen werden müssen.

4

Kommunikation und Verhandlung

Wir übernehmen die Kommunikation mit allen Beteiligten und führen Verhandlungen mit dem Ziel, eine für Sie vorteilhafte ausssergerichtliche Einigung zu erzielen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine strategisch kluge Verhandlungsführung oft zu erfolgreichen Ergebnissen führt.

5

Gerichtliche Durchsetzung (falls erforderlich)

Sollte keine aussergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht. Dabei bereiten wir den Fall umfassend vor, koordinieren die Zusammenarbeit mit Sachverständigen und führen den Prozess mit dem Ziel, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Arten von Baumängeln

Häufige Baumängel

Unsere Expertise umfasst die rechtliche Beurteilung und Durchsetzung von Ansprüchen bei verschiedensten Arten von Baumängeln.

Feuchtigkeitsschäden

Feuchtigkeitsschäden und Abdichtungsprobleme

  • Undichte Dächer und Terrassen

    Probleme mit der Dachabdichtung oder mangelhafter Terrassenkonstruktion, die zu Wassereintritt führen.

  • Fehlerhafte Kellerabdichtung

    Mangelnde Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit oder drückendes Wasser, die zu durchfeuchteten Kellerwänden führt.

  • Schimmelbildung

    Feuchtigkeitsprobleme, die durch Baufehler, mangelnde Dämmung oder fehlerhafte Lüftungssysteme verursacht werden.

  • Undichte Fenster oder Türen

    Fehlerhafte Montage oder mangelhafte Abdichtung, die zu Zugluft oder Wassereintritt führen.

Risse und statische Mängel

Risse und statische Mängel

  • Setzungsrisse

    Risse, die durch ungleichmässige Bodensetzung oder unzureichende Fundamentierung entstehen.

  • Statische Baumängel

    Fehler in der Tragwerksplanung oder Ausführung, die die Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen können.

  • Betonschäden

    Mangelnde Betonüberdeckung, Karbonatisierung oder chloridinduzierte Korrosion, die zu Abplatzungen und Schäden an der Bausubstanz führen.

  • Decken- und Estrichrisse

    Risse in Decken oder Estrichen durch fehlerhafte Ausführung, unzureichende Bewehrung oder zu schnelles Austrocknen.

Installationsmängel

Installationsmängel

  • Fehlerhafte Elektroinstallationen

    Nichteinhaltung von Normen und Vorschriften, fehlende Schutzeinrichtungen oder unzureichende Verkabelung.

  • Sanitärinstallationen

    Undichte Wasserleitungen, fehlerhafte Abwassersysteme oder mangelhaft abgedichtete Nassbereiche.

  • Heizungsanlagen

    Falsch dimensionierte Heizsysteme, fehlerhafte Hydraulik oder unzureichende Einregulierung der Anlage.

  • Lüftungs- und Klimaanlagen

    Fehlerhafte Dimensionierung, Montage oder Einregulierung, die zu Lärm, mangelhafter Luftqualität oder erhöhtem Energieverbrauch führt.

Ausführungsfehler

Ausführungsfehler und Materialprobleme

  • Oberflächenmängel

    Fehlerhafte Verarbeitung von Putz, Farbe, Fliesen oder anderen Oberflächenmaterialien.

  • Mangelhafte Wärmedämmung

    Falsch berechnete oder ausgeführte Dämmung, die zu Wärmebrücken, erhöhtem Energieverbrauch oder Feuchtigkeitsproblemen führt.

  • Fehlerhafte Baustellenkoordination

    Mängel durch fehlende Abstimmung zwischen verschiedenen Gewerken, die zu Schnittstellen- oder Anschlussproblemen führen.

  • Unzureichender Schallschutz

    Nichterfüllung der erforderlichen Schallschutzwerte bei Wänden, Decken oder technischen Anlagen.

Unsere Tarife

Transparente Kostenstruktur

Wir bieten Ihnen verschiedene Optionen für die rechtliche Beratung und Vertretung bei Baumängeln an.

Erstberatung

250 CHF

Pauschalbetrag

  • Persönliches Beratungsgespräch (ca. 60 Min.)
  • Erste rechtliche Einschätzung Ihres Falls
  • Überprüfung von Verträgen und Dokumenten
  • Aufzeigen möglicher Handlungsoptionen
Anfragen

* Wird bei Mandatserteilung auf unser Honorar angerechnet.

Standardmandat

Beliebt
280-350 CHF/h

Je nach Komplexität

  • Ausführliche Fallanalyse und Strategieentwicklung
  • Verfassen aller notwendigen Schriftsätze
  • Führen von Verhandlungen mit Gegenparteien
  • Koordination mit Sachverständigen
  • Regelmässige Statusupdates und Beratung
Anfragen

* Vorauszahlung (Retainer) oder Abrechnung nach Aufwand möglich.

Prozessvertretung

Nach Streitwert

Gemäss Tarifordnung

  • Vollständige Prozessvertretung vor Gericht
  • Umfassende Prozessvorbereitung
  • Erstellung aller Prozessschriften
  • Teilnahme an Gerichtsverhandlungen
  • Verhandlungen über Vergleiche
Anfragen

* Individuelle Vereinbarung nach Fallkomplexität möglich.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Baumängel und rechtliche Unterstützung.

Wie lange habe ich Zeit, Baumängel zu rügen?
Nach schweizerischem Recht müssen Baumängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Bei offensichtlichen Mängeln sollte die Rüge unmittelbar nach Übernahme des Bauwerks erfolgen, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt in der Regel 5 Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Bei absichtlich verschwiegenen Mängeln kann diese Frist länger sein. Es ist daher ratsam, Mängel so früh wie möglich zu dokumentieren und zu rügen, um Ihre Rechte zu wahren.
Welche Beweise sollte ich bei Baumängeln sichern?
Eine gründliche Beweissicherung ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen. Folgende Beweise sollten Sie sichern:
  • Detaillierte Fotodokumentation der Mängel
  • Videos, die das Ausmass des Mangels zeigen
  • Schriftliche Beschreibung der Mängel mit Datum der Entdeckung
  • Alle relevanten Verträge, Pläne und Leistungsbeschreibungen
  • Korrespondenz mit Bauunternehmen, Handwerkern oder Architekten
  • Protokolle von Baubesprechungen und Abnahmen
In vielen Fällen ist es zudem ratsam, ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen einzuholen, um den Mangel fachgerecht zu dokumentieren und zu bewerten.
Wer trägt die Kosten für die Mängelbeseitigung?
Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet, Baumängel auf eigene Kosten zu beseitigen, sofern diese auf seine Leistung zurückzuführen sind und innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Dies umfasst nicht nur die Kosten für die eigentliche Mängelbeseitigung, sondern auch für notwendige Nebenarbeiten, wie z.B. das Freilegen verborgener Mängel oder die Wiederherstellung nach der Reparatur.

Bei komplexen Bauprojekten mit mehreren beteiligten Unternehmen kann die Frage der Kostenverteilung allerdings schwieriger zu beantworten sein, besonders wenn die Ursache eines Mangels nicht eindeutig einem bestimmten Gewerk zugeordnet werden kann. In solchen Fällen ist eine rechtliche Beratung besonders wichtig, um die Verantwortlichkeiten korrekt zuzuordnen und durchzusetzen.
Wie läuft ein Baurechtsprozess in der Schweiz ab?
Ein typischer Baurechtsprozess in der Schweiz durchläuft folgende Phasen:
  1. Schlichtungsverfahren: In vielen Kantonen ist vor Anrufung des Gerichts ein Schlichtungsverfahren obligatorisch.
  2. Klageeinreichung: Einreichung einer Klageschrift beim zuständigen Gericht mit detaillierter Darstellung des Sachverhalts und der rechtlichen Begründung.
  3. Schriftenwechsel: Die Gegenpartei erhält Gelegenheit zur Stellungnahme (Klageantwort), worauf weitere Schriftsätze folgen können.
  4. Beweisverfahren: Das Gericht erhebt die notwendigen Beweise, oft durch Einholung von Gutachten durch gerichtlich bestellte Sachverständige.
  5. Hauptverhandlung: Mündliche Verhandlung vor Gericht, bei der die Parteien ihre Standpunkte darlegen können.
  6. Urteil: Das Gericht fällt eine Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche.
Die Dauer eines Baurechtsprozesses kann je nach Komplexität und Instanzenzug zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren variieren. Aus diesem Grund streben wir wo möglich eine aussergerichtliche Einigung an, die oft schneller und kostengünstiger ist.
Kann ich während eines laufenden Bauprojekts bei Mängeln Zahlungen zurückhalten?
Ja, nach schweizerischem Recht haben Sie die Möglichkeit, bei erheblichen Mängeln einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten. Dies gilt sowohl während der Bauphase als auch nach Abnahme des Werks, solange Mängel bestehen.

Die Höhe des zurückbehaltenen Betrags sollte in angemessenem Verhältnis zum Mangel stehen und in der Regel die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung nicht überschreiten. Es ist wichtig, die Zurückbehaltung schriftlich mitzuteilen und zu begründen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Da die rechtliche Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine Zurückbehaltung gerechtfertigt ist, oft komplex ist, empfehlen wir vor einem solchen Schritt eine rechtliche Beratung einzuholen, um keine vertraglichen Pflichtverletzungen zu riskieren.
Kontakt

Lassen Sie sich von unseren Experten beraten

Vereinbaren Sie eine unverbindliche Erstberatung oder stellen Sie uns Ihre Fragen zu Baumängeln und deren rechtlicher Behandlung.

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Baumängel erkennen und rechtlich durchsetzen in der Schweiz

Die rechtliche Auseinandersetzung mit Baumängeln stellt in der Schweiz eine komplexe Herausforderung dar, die fundierte Fachkenntnisse im Baurecht erfordert. Baumängel können in verschiedenen Phasen eines Bauprojekts auftreten und reichen von optischen Unzulänglichkeiten bis hin zu schwerwiegenden Sicherheitsrisiken, die die Substanz und Nutzbarkeit einer Immobilie beeinträchtigen können.

Das schweizerische Werkvertragsrecht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR), bildet die rechtliche Grundlage für Gewährleistungsansprüche bei Baumängeln. Gemäss Art. 368 OR haftet der Unternehmer für die Mängelfreiheit seines Werkes und muss für Mängel einstehen, die nach der Abnahme des Werkes festgestellt werden. Dabei ist die korrekte Einhaltung der Rügefristen von entscheidender Bedeutung: Sichtbare Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden, während für verdeckte Mängel die Rüge erfolgen muss, sobald diese entdeckt werden.

Bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen stehen dem Bauherrn verschiedene Rechte zur Verfügung, darunter die Nachbesserung, die Minderung des Werklohns oder in besonders schwerwiegenden Fällen die Wandelung des Vertrages. Die Wahl des richtigen Anspruchs hängt dabei von der Art und Schwere des Mangels sowie von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab und sollte stets in Abstimmung mit einem erfahrenen Baurechtsspezialisten erfolgen.

Besonders herausfordernd kann die Situation werden, wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt waren und die Verantwortlichkeit für einen Mangel nicht eindeutig zugeordnet werden kann. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und eine effektive Strategie zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche zu entwickeln.

Die frühzeitige Einbeziehung von Bausachverständigen und Rechtsexperten kann entscheidend dazu beitragen, die Beweislage zu sichern und die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen zu verbessern. Eine sorgfältige Dokumentation der Mängel, einschliesslich Fotos, Videos und schriftlicher Beschreibungen, sollte dabei oberste Priorität haben.

Trotz der rechtlichen Komplexität lassen sich viele Streitigkeiten über Baumängel aussergerichtlich beilegen, was oft Zeit, Kosten und Nerven spart. Eine professionelle rechtliche Vertretung kann dabei helfen, einen angemessenen Vergleich zu erzielen, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.